Die Beiträge der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder sind wie folgt geregelt:

Beschrieb

Kinder bis 1.5 Jahre (1)

Kinder ab 1.5 Jahre bis Schuleintritt

Ganzer Tag

135 CHF

115 CHF

Mogen oder Nachmittag mit Mittagessen

93 CHF

86 CHF

Morgen od. Nachmittag ohne Mittagessen

67 CHF

60 CHF

Randstunde Abend (18.00-18.30 Uhr)

17 CHF

14 CHF

(1) Anwendung des Tarifs mit Beginn des Monatsersten nach Vollendung des 18. Lebensmonats

Monatspauschalen

Es wird jeweils eine Monatspauschale verrechnet. Die einzelnen Elternbeiträge je Kind/Betreuungstag innerhalb einer Woche werden zusammengezähltDie Summe wird mit dem Faktor 4.1 zu einer Monatspauschale umgerechnet.Betreuungsbeitrag x Anzahl Betreuungstage x Wochenfaktor von 4.1 = Monatspauschale 

Fällt der Eintritt nicht auf den anfang eines Monats, wird folgender Faktoranteil berechnet:
Eintritt zwischen dem 1 bis 7 = 4 Wochen (Faktor 4.1)
Eintritt zwischen dem 8 bis 15 = 3 Wochen (Faktor 3.o7)
Eintritt zwischen dem 16 bis 23 = 2 Wochen (Faktor 2.o5)
Eintritt zwischen dem 24 bis Ende Monat = 1 Woche (Faktor 1.o2) 

Die Monatspauschale wird erst ab abgeschlossener Eingewöhnung berechnet. 

Eingewöhnung

Die Eingewöhnung wird nach Stundenaufwand separat mit 20.00 Franken / Stunde verrechnet.  

Abrechnung Betreuungskosten

Die Betreuungskosten den Eltern in Form einer Monatspauschale 12 x jährlich verrechnet. Sie wird ab der zweiten Woche der Eingewöhnung in Rechnung gestellt. Die Zahlungen sind jeweils im Voraus bis zum 5.Tag des laufenden Monats zur Zahlung auf Konto IBAN: CH80 0076 1645 9692 3200 1 der Aargauischen Kantonalbank einzuzahlen.

Die festgelegte Monatspauschale ist grundsätzlich auch dann zu bezahlen, wenn die tatsächliche Betreuungszeit wegen Betriebsferien, Krankheit des Kindes, Ferienabwesenheit etc. kürzer ausfällt.In der Mitte des Vormonats werden die Betreuungskosten des Folgemonats in Rechnung gestellt. Bei Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 2o.oo erhoben.Der hohen Spesen wegen bitten wir dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen.

Geschwisterrabatt

Werden zwei oder mehr Kinder einer Familie miteinander im Kita Chnopftruckli betreut, so wird ein Geschwisterrabatt von 5 % auf den Ganztagesbetreuungstarif des zweiten/dritten Kindes gewährt, wenn auch das ältere Kind am gleichen Tag im Chnopftruckli betreut wird.


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