Am 5. Juni 2016 hat die aargauische Bevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen, welches bis zu Beginn des neuen Schuljahres 2018/19 durch die Gemeinden umzusetzen ist. DasKiBeG bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die Gemeinden sind verpflichtet, die familienergänzende Kinderbetreuung in Kita und Tagesstruktur individuell nach steuerbarem finanziell zu unterstützen. Wir bitten Eltern aus anderen Gemeinden, sich bei ihrer Wohngemeinde zu informieren.

Unterstützungsbeiträge Stadt Klingnau
Seit Januar 2016 können Eltern mit Wohnsitz in Klingnau, bei der Steuerverwaltung Klingnau ein Gesuch für Unterstützungsbeiträge im Kita Chnopftruckli beantragen.

http://www.klingnau.ch/de/bildungundsoziales/kitachnopftruckli/

Unterstützungsbeträge umliegenden Gemeinden
Eltern aus dem umliegenden Gemeinden haben ab August 2018 die Möglichkeit, ein Gesuch für Unterstützungsbeiträge im Kita Chnopftruckli in ihrem Wohnort zu beantragen. Informieren sich dazu bitte in ihrer Wohngemeinde.

Leistungsvereinbarung mit regionalen Unternehmen und Verein Kita Chnopftruckli
Die familienfreundlichen Unternehmen Birchmeier Gruppe aus Döttingen und Asana Gruppe AG aus Leuggern, leisten einen weiteren wertvollen Beitrag für ihre MitarbeiterInnen und die Region!